Ja, gemäß dem Wehrpflichtgesetz ist das imo möglich. Es muss aber der Spannungs- oder Verteidigungsfall ausgerufen werden und der benötigt eine 2/3 Mehrheit im Bundestag: Siehe auch hier
https://www.mdr.de/nachrichten/deut...cht-wieder-eingefuehrt-krieg-ukraine-100.html 3. Absatz. Ich habe mal das Wehrpflichtgesetz überflogen und imo wird das im §48 bestätigt. Alle ab 18 Jahren können eingezogen werden, auch die, die bisher nicht zum Wehrdienst herangezogen wurden. Im §51 wird sogar explizit die Einschränkung der Grundrechte erwähnt. Aber wie gesagt, mit besagter Hürde.
Da ich 2004 Wehrdienst geleistet habe, habe ich auch versucht heraus zu finden, ob ich automatisch Reservist bin, denn für die sind die Hürden geringer. Hier waren meine Suchergebnisse unterschiedlich, ich tendiere aber zu "nein". Eine Seite sagte man wisse ob man Reservist ist oder nicht. Die ersten beiden Absätze hier
https://augengeradeaus.net/2021/11/die-bundeswehr-und-ihre-reserve-jetzt-neu-mit-kundenbindung/ bestätigen das. (Ja, die URL wirkt etwas komisch, aber zumindest dieser Text wirkt ganz normal, habe die Seite aber nicht gescheckt.) Ich habe niemals irgend ein Schreiben o.Ä. bekommen, dass ich Reservist sei.
Ich müsste mir das im Fall der Fälle sehr genau überlegen ob ich zur Waffe greife oder stiften gehe. Ich bin für ersteres wohl nicht geeignet. Hoffen wir, dass es niemals dazu kommt.