Der Diskussionsentwurf stammt vom April 2020. Seitdem haben verschiedene Anhörungen vor allem mit Wirtschaftsvertretern stattgefunden. Aus dem Dialog haben die Beteiligten unterschiedliche Schlüsse gezogen. So erklärte der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Oliver Schenk, in einer
Mitteilung der Landesmedienanstalten im März nach einem "medienpolitischen Gespräch", dass die "größte Herausforderung" eine "leicht zu konfigurierende, betriebssystemübergreifende Jugendschutzeinstellung auf allen relevanten Plattformen" sei. Die Länder entwickelten deshalb nun "ein neues Konzept für einen praktikablen technischen Jugendmedienschutz".
"Zahlreiche Fachgespräche mit Branchenvertretern und Wissenschaftlern" haben laut Schenk bestätigt, dass der entwickelte Filteransatz "mit überschaubarem Aufwand technisch umsetzbar ist".
Die Verbände und Selbstkontrollinstitutionen betonen: Die erwähnte "Bestätigung" habe es "in keinem der Fachgespräche, in denen die hier unterzeichnenden Branchenvertretern beteiligt waren, gegeben". Das Gegenteil sei der Fall: In diesen Runden "wurde sehr deutliche Kritik an dem Entwurf geäußert, unter anderem gerade auch mit Blick auf die technische Umsetzbarkeit". Bevor die Länder einen neuen Anlauf machten, "möchten wir noch einmal in aller Deutlichkeit klarstellen, dass wir weiterhin sehr ernste und grundsätzliche Bedenken gegenüber dem neuen Regulierungskonzept haben". Man sei jedoch bereit, "an die bereits gut funktionierenden Ansätzen aus der Branche anzuknüpfen".