Es irritiert mich auch etwas, wenn nach solchen Aktionen immer in das Horn geblasen wird man würde damit niemanden überzeugen oder nicht die nötigen Mehrheiten gewinnen, die sich hinter dem Ziel Klimaschutz versammeln würden.
Denn Erstens, die Mehrheiten für den Klimaschutz gibt es bereits und sie sind größer denn je. Erst Vorgestern ist eine große repräsentative Umfrage der Vereinten Nationen veröffentlich worden, nach der 4 von 5 Menschen weltweit für mehr Klimaschutz seien:
Die
Umfrage der Vereinten Nationen (UN) fördere eine klare Botschaft zutage, sagt der Chef des UN-Entwicklungsprogramms (UNDP), Achim Steiner: "Was für mich das Erstaunlichste war, dass über 80 Prozent der Befragten weltweit ihre Erwartung ausdrücken, dass ihre Regierung, ihre Wirtschaft, ihre Gemeinden und Bürgermeister mehr zum Klimawandel tun müssen."
Das sei vor allem mehr Tempo bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien. Den meisten sei klar, dass die Länder dies nicht im Alleingang stemmen könnten. 86 Prozent der Befragten weltweit sind Steiner zufolge der Meinung, dass Länder und Regierungen ihre Konflikte sowie Unterschiede beiseitelegen müssen, um gegen den Klimawandel stärker zusammenzuarbeiten. "Ein so eindeutiges Signal hatte, glaube ich, keiner erwartet", sagt er dazu.
Die Sorge ist groß, der Wunsch nach Maßnahmen auch: Eine UN-Umfrage über den Klimawandel ist eine Mahnung an Politik und Wirtschaft. Dabei hofft ein Großteil der 75.000 Befragten auf mehr Zusammenarbeit. Von Antje Passenheim.
www.tagesschau.de
Die Mehrheit unterstützt also schon längst die Forderung nach wirkungsvollen, konkreten Maßnahmen, die den Klimaschutz
sofort aktiv voranbringen.
Darüber hinaus bräuchte es diese Mehrheit aber nicht einmal, da Klimaschutz spätestens mit dem 2021er Urteil des BVG Verfassungsrang hat:
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern...
www.bundesverfassungsgericht.de
Selbst wenn die Klimaaktivisti eine Minderheit darstellen würden und eine gesellschaftliche Mehrheit gegen Klimaschutzmaßnahmen wäre, so hätten sie dennoch das Recht ebenjene konkreten Klimaschutzmaßnahmen einzufordern und dafür zu protestieren.
Wir würden (heute) auch niemals von Minderheiten verlangen, dass diese für die Einforderung ihrer Grund- und Bürgerrechte erst Mehrheiten gewinnen müssten, um diese gewährt zu bekommen. Eben weil diese ihnen qua Grundgesetz schlicht zustehen.
Am Ende des Tages steht es jedem und jeder frei, zu konkreten Protestaktionen zu stehen wie er oder sie möchte.
Ich für meinen Teil finde es einfach befremdlich, wenn man sich einerseits auf der Seite des Klimaschutzes wähnt, aber wenn dieses Recht durch disruptiven Protest eingefordert wird verhält man sich zu diesem unsolidarisch, indem man das Spiel von Medien- und Lobbyinteressen mitspielt, die sich freuen dass nicht über die Forderungen gesprochen wird, dass nicht über die Klimazerstörer gesprochen wird, dass nicht die Politik in Verantwortung genommen wird - sondern dass stattdessen eine oberflächliche und teilweise wahrheitsferne Stilkritik an der Protestform vorgenommen wird.
Die These, die Protestierenden seien vielleicht sogar Verhinderer eines schnelleren und effektiveren Klimaschutzes, weil sie mit ihrer Radikalität ja ihren Mitmenschen vor den Kopf stoßen würden, ist dabei womöglich ohnehin nicht haltbar. Experten sagen, dass diese Protestform nämlich sehr wohl dem Ziel helfen würde, dass er verfolgt:
Results contradict public view that disrupting events such as Wimbledon and Pride achieves nothing
www.theguardian.com