BPjM sieht verrohende Wirkung im ehemals beschlagnahmten Game
Im November 2017
berichteten wir, dass die beiden Beschlagnahmebeschlüsse des Amtsgerichts Hamburg aus dem Jahr 2007 zum Videospiel
Dead Rising (2006) im Oktober 2017 aufgehoben wurden und die BPjM die indizierten Fassungen von Listenteil B auf A umgetragen hat.
Einen Tag später meldete
Gamestar, dass sie von Capcom über eine weitere Beschlagnahme des Titels in Kenntnis gesetzt wurden. Diese erging bereits im Juni 2017 vom AG Duisburg und wurde bis dahin nicht bekanntgegeben. Erst im Dezember berichtete die BPjM von dem Beschluss und hat die Fassungen daher wieder auf Liste B gesetzt.
Capcoms Anwälte gingen aber auch gegen diesen Beschluss vor und konnten ihn am 14.02.2018 vom AG Duisburg wieder aufheben lassen. Somit war
Dead Rising endgültig nicht mehr beschlagnahmt und wurde von der BPjM wieder auf Liste A umgetragen.
Wie
foruncut von der BPjM auf Nachfrage erfahren hat, wurde schon im Juli 2018 über einen Antrag auf vorzeitige Listenstreichung entschieden. Da das Game mehr als zehn Jahre indiziert war und daher zuerst das 3er-Gremium keine einstimmige Entscheidung treffen konnte, landete der Antrag also beim 12er-Gremium.
Dort entschied die Mehrheit, dass vom dem Game noch immer eine jugendgefährdende Wirkung ausgehe, da auch gewöhnliche Alltagsgegenstände als Waffen verwendet werden und so eine gewisse Nachahmungsgefahr ausgehe. Auch das lebensnahe Setting im Einkaufscenter wurde erwähnt. Außerdem sei das Spiel selbst für damalige Verhältnisse noch grafisch recht detailliert und man könne am Boden liegende tote Gegner weiter verletzen. Daher bleibt das Spiel erstmal weiterhin auf Liste A indiziert.