Hana-Bi
♚His Meowjesty♚
Ich weiß eh nicht warum man diesen Begriff immer so einseitig definiert hat. Wenn man das Völkerrecht als Maxime unseres Handelns definiert, dann ist das Existenzrecht Israels doch immer gegeben. Jedes Mal darauf hinweisen, dass die Existenz Israels nicht zur Debatte steht, bedeutet doch im Umkehrschluss, dass die Existenz anderer Staaten zur Debatte stehen kann. Was eben völliger Schwachsinn ist.
Und selbstverständlich sollte die Staatsräson nur dem Völkerrecht gelten.
Und selbstverständlich sollte die Staatsräson nur dem Völkerrecht gelten.